Ziele
Auszug aus der Satzung
„§ 2 Zweck und Aufgabe des Vereins
Der Förderverein dient der Förderung von Bildung und Erziehung sowie Teilhabe von Lernenden der Grundschule Upgant-Schott.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Steuerbegünstigte Zwecke sind im Sinne der AO gemeinnützige Zwecke § 52 AO. Der Verein ist überkonfessionell und überparteilich. […]“
Sämtlich Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuwendungen werden nur zur Durchführung der als gemeinnützig anerkannten Ziele und Aufgaben dieser Satzung verwendet.